Von: NP & mofair
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02. März 2012
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Regulierung -
Bahnstrom
Die Bundesnetzagentur hat gestern mitgeteilt, dass sie die Durchleitungskosten der DB Energie GmbH beim Fremdbezug von Energie durch Eisenbahnverkehrsunternehmen von anderen Energieversorgung für die Umwandlung in die Bahnstromfrequenz und die Durchleitung durch das Bahnstrom- Hochspannungsnetz um 23 Prozent gegenüber dem DB-Antrag gesenkt hat. Diese Maßnahme wird von der Bundesnetzagentur als „wesentlicher Schritt hin zu mehr Wettbewerb auf der Schiene“ bezeichnet.
Diese Einschätzung ist unsinnig: Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat überhaupt keine kurzfristige und wahrscheinlich auch keine langfristige Auswirkung auf die Kostenbelastung der Wettbewerbsbahnen, die elektrische Fahrzeuge im deutschen Schienennetz einsetzen.
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