Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen ist weder revolutionär noch läutet sie das Ende der Einheitstarifverträge ein. Die Aufregung ist verfehlt - Tatsächlich umgehen große Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG (DB AG) störende Tarifverträge schon seit Jahren.

„Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.“ So heißt es zusammenfassend in der Pressemitteilung Nr. 46/10 des Bundesarbeitsgericht zu den Beschlüssen vom 23. Juni 2010.

Im Ergebnis bedeutet das, dass innerhalb eines Unternehmens nicht nur z.B. Lokführer und Verwaltungsmitarbeiter unterschiedlichen Gewerkschaften angehören und von diesen unterschiedliche Tarifverträge für sich abschließen lassen können. Es bedeutet auch, dass Lokführer eines Unternehmens unterschiedlichen Gewerkschaften angehören und damit unterschiedliche Tarifverträge für sie gelten können.

Ob dies - wie in der sofort laut gewordenen Kritik von Politikern aller Fraktionen sowie von sowohl DGB als auch dem Arbeitgeberverband befürchtet - dazu führen wird, dass es wegen einer Zersplitterung in Interessengruppen zu mehr Streiks, oder durch Konkurrenzkämpfe zwischen Gewerkschaften zu Lohndumping kommen wird, bleibt abzuwarten.

Zumindest aber die Kritik, die neue Tarifpluralität führe zum Unterlaufen von Massentarifverträgen durch kleine Spezialtarifverträge, geht an der Wirklichkeit vorbei. Insbesondere ist sie scheinheilig, soweit sie von den großen Unternehmen kommt. Denn viele von ihnen, insbesondere auch die Deutsche Bahn AG, haben in der Vergangenheit scheinbar einheitlich für den Konzern geltende Tarifverträge unterlaufen, indem Mitarbeiter bei Tochtergesellschaften beschäftigt wurden - zu Bedingungen, die deutlich von denen der Muttergesellschaft abweichen (häufig im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag mit einer der sog. „christlichen Gewerkschaften“).

Interessant wird sein, wie sich die neue Rechtsprechung auf die derzeit bei der DB AG laufenden Tarifverhandlungen auswirkt. Ende Juli bzw. zum Jahresende laufen dort wichtige Beschäftigungssicherungs-/ Tarifverträge aus, es werden teurere Neuabschlüsse erwartet.