Stillegung

Pressemitteilung des EBA vom 16. März 2009 über nicht genehmigte Rückbauten von Gleisanlagen durch die DB AG.

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In den drei Verfahren der Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH gegen die Bezirksregierung Köln ging es um die verfügte Freistellung der Wiehltalbahn von Bahnbetriebszwecken (d. h. die eisenbahnrechtliche Entwidmung). Der Einschätzung der Bezirksregierung, es bestehe kein Verkehrsbedürfnis mehr und langfristig sei keine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung mehr zu erwarten, folgte das Gericht nicht.

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Obwohl das ESTW bereits fertiggestellt war, lehnte die Eisenbahnaufsicht den Antrag der DB Netz AG mit guten Gründen ab.

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Positionspapier der privaten Gütereisenbahnen kritisiert Vernachlässigung der Eisenbahninfrastruktur

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Kein Kapazitätsrückbau bei der Eisenbahninfrastruktur! - Beispielsammlung BAG SBNV.

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