Bahnstrom

Die Bundesnetzagentur hat gestern mitgeteilt, dass sie die Durchleitungskosten der DB Energie GmbH beim Fremdbezug von Energie durch Eisenbahnverkehrsunternehmen von anderen Energieversorgung für die Umwandlung in die Bahnstromfrequenz und die Durchleitung durch das Bahnstrom- Hochspannungsnetz um 23 Prozent gegenüber dem DB-Antrag gesenkt hat. Diese Maßnahme wird von der  Bundesnetzagentur  als  „wesentlicher  Schritt  hin  zu  mehr  Wettbewerb  auf  der  Schiene“  bezeichnet.

Diese Einschätzung ist unsinnig: Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat überhaupt keine kurzfristige und wahrscheinlich auch keine langfristige Auswirkung auf die Kostenbelastung der Wettbewerbsbahnen, die elektrische Fahrzeuge im deutschen Schienennetz einsetzen.

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„Wettbewerber der Bahn auf der Schiene zahlen bis zu 20% mehr für den Bahnstrom als die Schienenpersonen- und die Schienengüterverkehrsunternehmen der Bahn selbst,“ sagte Wolfgang Meyer, Präsident der Verbandes der Wettbewerber der Deutschen Bahn im SPNV heute in Berlin auf einer Pressekonferenz. „Damit verschafft die Bahn ihren Verkehrsunternehmen einen massiven Vorteil, was ihr nur möglich ist, weil sie die Kontrolle über das Netz hat“, ergänzte Hartmut Gasser, Vorsitzender des Netzwerkes Privatbahnen, in dem die mit DB Schenker konkurrierenden Güterverkehrsunternehmen zusammengeschlossen sind.

Pressemitteilung als PDF

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Zahlen und Diagramme zur Preisentwicklung des Bahnstroms.

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Mitteilung der DB AG an NP wegen Senkung des Bezugspreises für Bahnstrom.

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Regelung der DB Netz für den Bezug von Bahnstrom.

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Antwort der EU-Kommission auf die Beschwerde der ERFA/EIM

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Anmerkungen der Bundesnetzagentur zum sog. Bahnstromurteil in Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Winfried Hermann vom 25. Oktober 2006

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Anfrage des MdB Wendt wegen des Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 6. Juli 2006 (sog. Bahnstromurteil) bei der Bundesnetzagentur mitsamt Antwort

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Beschwerde ERFA und EIM an EU Kommission/DG TREN

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Kurzer Artikel aus der DVZ über Entscheidung des EBA und des VG Köln

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Mengenrabatt faktisch nur für DB-Tochterunternehmen

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Ein wichtiger Schritt für mehr Verkehr auf der Schiene

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IR Energie, Verkehr, Abfall, Wasser 3/2005, Seite 59 - Zur Vereinbarkeit der Bahnstrompreisysteme mit Eisenbahn- und Kartellrecht

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