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14. September 2010
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Regulierung -
Bahnstrom
„Wettbewerber der Bahn auf der Schiene zahlen bis zu 20% mehr für den Bahnstrom als die Schienenpersonen- und die Schienengüterverkehrsunternehmen der Bahn selbst,“ sagte Wolfgang Meyer, Präsident der Verbandes der Wettbewerber der Deutschen Bahn im SPNV heute in Berlin auf einer Pressekonferenz. „Damit verschafft die Bahn ihren Verkehrsunternehmen einen massiven Vorteil, was ihr nur möglich ist, weil sie die Kontrolle über das Netz hat“, ergänzte Hartmut Gasser, Vorsitzender des Netzwerkes Privatbahnen, in dem die mit DB Schenker konkurrierenden Güterverkehrsunternehmen zusammengeschlossen sind.
An den Preisunterschieden für Bahnstrom zeigen sich die gravierenden negativen Folgen für den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr, die darauf zurückzuführen sind, dass die Eisenbahninfrastruktur in Deutschland nicht ausreichend vom Konzern und seinen Verkehrsunternehmen getrennt wurde. Durch die Konzernkonstruktion können Finanzmittel vom einen Bereich in einen anderen umgeleitet werden - vom Monopol DB Netze in die DB-Transportunternehmen, die damit einen massiven Wettbewerbsvorteil erhalten.
Nur deshalb macht es für die Deutsche Bahn überhaupt erst Sinn, dass ihr Infrastrukturunternehmen DB Energie die Privatbahnen schlechter behandelt als ihre eigenen Transportunternehmen. Den DB-eigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird nämlich ein Auslastungsrabatt von 5 % gewährt, der an ein außerordentlich hohes Absatzvolumen geknüpft ist, das nur die DB- Verkehrsunternehmen erreichen. Das erforderliche Absatzvolumen könnten die Wettbewerber selbst dann nicht erreichen, wenn sich alle zu einer Einkaufgemeinschaft zusammenschlössen.
Anders als die Deutsche Bahn behauptet, ist mit der vorgegebenen Absatzmenge auch keine sprunghafte Kostendegression wegen erhöhter Auslastung bei der Stromproduktion verbunden, die einen solchen Rabatt rechtfertigen könnte. Das ist wissenschaftlich belegt. „Damit wird klar: Der Auslastungsrabatt soll nur die Wettbewerber der DB treffen“, monierte Hans Leister, Vizepräsident von mofair die Strompreispolitik der Deutschen Bahn.
Aber nicht nur mit dem Auslastungsrabatt benachteiligt die Deutsche Bahn ihre Konkurrenten. Sie zieht diese auch bei der Bezahlung des Bremsstromes, den die modernen Triebfahrzeuge der Wettbewerbsunternehmen in die Oberleitung liefern, über den Tisch. Während der Preis für Bahnstrom 12,44 Cent beträgt, zahlt die Bahn für Bremsstrom nur 5,5 Cent, obwohl sie ihn für 12,44 Cent weiterverkauft an andere Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein stattlicher Verdienst von fast 7 Cent, 126 % Aufschlag.
Anders als die Bahn behauptet, werden mehr als 90% der Bremsenergie direkt an andere Verbraucher im Bahnnetz weiterverkauft. Auch dies ist wissenschaftlich nachgewiesen.
Auch die niedrige Vergütung des Bremsstroms (Rückspeisung) begünstigt die Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn. Sie verfügen nämlich nur über etwa halb so viele moderne Triebfahrzeuge, die Bremsstrom erzeugen, wie ihre privaten Konkurrenten.
„Von einer gerechten Vergütung des eingespeisten Bremsstroms würde nämlich die Bahn weniger profitieren. Sie schützt ihre Unternehmen also zu Lasten eines fairen Wettbewerbs, “ sagte Hans Leister, „aber nicht nur das. Die unverschämt niedrige Vergütung des Bremsstromes verhindert auch noch, dass die Verkehrsunternehmen ihre Triebfahrzeugflotte so schnell wie möglich energetisch modernisieren. Sie wirkt wie eine umgekehrte Abwrackprämie für den Weiterbetrieb alter ineffizienter Fahrzeuge.“ „Wir verlangen von der Deutschen Bahn ein unverzügliches Ende der Diskriminierung. Der Auslastungsrabatt muss auch den privaten Verkehrsunternehmen gewährt und der Bremsstrom muss voll vergütet werden“, forderten Hartmut Gasser und Wolfgang Meyer.
Aber nicht nur die Bahn muss aufhören zu diskriminieren. Der deutsche Gesetzgeber ist ebenso gefordert: er muss wie in der Koalitionsvereinbarung bereits vereinbart, die Diskriminierung gesetzlich verbieten. Nur so kann die Deutsche Bahn nicht wieder in Versuchung kommen.
Entsprechende Vorschläge für die Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes haben die Verbände am 15. Juli 2010 der Politik unterbreitet.
Eine Broschüre über die Benachteiligung der Wettbewerber durch die Deutsche Bahn steht auf der Homepage von mofair zur Verfügung.
