Unbundling

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich das Bundesverkehrsministerium, die Deutsche Bahn AG und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) heute dafür ausgesprochen, den DB-Konzern in der heutigen Struktur zu erhalten.

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Das am Montag vorgelegte Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Eisenbahnmärkten kommt zu dem Schluss: Der wichtigste Hebel für mehr Wettbewerb liegt in der Trennung von Infrastruktur und Transportsparte der Bahn. „Die Monopolkommission empfiehlt daher der Bundesregierung, die Transportunternehmen der Deutschen Bahn möglichst bald zu privatisieren, um die Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastrukturbetreiber sicherzustellen“, heißt es in der Erklärung der Experten.

Darüber hinaus werden in dem Sondergutachten die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen, mehr Ausschreibungen (insbesondere im Personennahverkehr), Anreizregulierung und Transparenz (insbesondere durch Information über Auslastung und Zustand der Netze) angemahnt. „Faire Wettbewerbsbedingungen beim Zugriff auf die Infrastruktur sind unabdingbare Voraussetzungen für einen effizienten Qualitäts- und Preiswettbewerb bei der Bahn und zum Vorteil der Verbraucher“, meinte der Vorsitzende der Kommission, Justus Haucap. Die beste Wettbewerbsentwicklung beobachten die Experten bislang noch beim Schienengüterverkehr. Doch müsse auch hier der Zugang der Wettbewerber zu Rangierbahnhöfen und Zugbildungsanlagen verbessert werden.

Nach den Worten von Arthur-Iren Martini (NP) ist das Votum der Monopolkommission als "Durchbruch" zu bezeichnen. Die Verantwortlichen in Parlament, Bundes- und Landesregierungen müssen sich die Frage gefallen lassen, weshalb sie dem Treiben der DB AG so lange zugeschaut haben - zumal die Erkenntnisse der Monopolkommission keineswegs neu sind, sie werden seit Jahren von den Wettbewerbsbahnen und den Aufgabenträgern kommuniziert.

Das Sondergutachten ist erhältlich auf www.monopolkommission.de.

Update: Kurzfassung der EU Beschwerde vom 30.05.2006

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Beschwerdedes Netzwerks Privatbahnen, Vereinigung Europäischer Eisenbahngüterunternehmen e.V. wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinien 2001/12/EG, 2001/14/EG durch die Bundesrepublik Deutschland.

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Vertretung der DB Netz AG durch die Zentrale Rechtsabteilung der DB AG ist rechtswidrig

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